Überparteiliche Interpellation von Urs Känzig.
Der Gemeinderat der Stadt Biel wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1.   Welches ist der vom Gemeinderat angestrebte Status des kommunalen Velonetzplans?
Allgemeine Planungsgrundlage, Konzept oder Teilrichtplan i.S. des RPG?
2.   Was ist der aktuelle Bearbeitungsstand des kommunalen Velonetzplans?
In Erarbeitung, in Überarbeitung, verwaltungsinterne Anhörung laufend, vom Gemeinderat genehmigt?
3.   Wenn der Velonetzplan noch nicht vom Gemeinderat genehmigt ist, wann soll dies spätestens geschehen?
4.   Können sich Bevölkerung und Fachverbände einbringen? Wenn ja, wann und wie ist dies vorgesehen?

Begründung

Attraktive und sichere Velorouten sind eine wesentliche Voraussetzung für die Verbesserung des Modelsplits in Biel und damit für die Umsetzung der Ziele der Städteinitiative. Nebst den Routen gehören z.B. auch ausreichend und gut platzierte Veloabstellplätze bzw. –unterstände zu einer zeitgemässen, minimalen städtischen Velo-Infrastruktur.
Der Velonetzplan 2014-2035 wird vom Gemeinderat seit mehreren Jahren bei Mobilitätsfragen immer wieder als „Grundlage“ genannt, ohne dass er sich abschliessend zum angestrebten Status und dem Verabschiedungszeitpunkt festlegt. Ist der Titel des Netzplans aber „Programm“, müsste dieser seit rund drei Jahren in Kraft sein. In seiner Antwort auf das Postulat 20150340 bezeichnet der Gemeinderat den Velonetzplan als internes Arbeitsinstrument, das noch nicht verabschiedet und konsolidiert ist, aber 2015 in der Richtplanung verankert werden soll. Auch dies ist nun bereits gut zwei Jahre her. Im Ausführungsprojekt „Westumfahrung Biel“ wird der Velonetzplan trotzdem als Vorgabe für Kanton und Gemeinden bezeichnet (vgl. Bericht zum Langsamverkehr, Dokument g-0-04 vom 15.02.2017, z.B. Seite 3).
Interpellation (pdf)