Mit der Annahme der Energievorschriften nimmt die Stadt Biel eine Vorreiterrolle im Kanton Bern ein. Die Stadt Biel nutzt dabei den Handlungsspielraum aus, den das Energiegesetz des Kantons Bern den Gemeinden gewährt. Damit leistet sie einen Beitrag zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Dies wurde 2019 von den Grünen zusammen mit anderen Fraktionen im Stadtrat mit einer Motion gefordert.

Konkret müssen Neubauten die kantonalen Grenzwerte der gewichteten Gesamtenergieeffizienz künftig um 15% unterschreiten. Je nach Neubau werden diese tieferen Richtwerte so oder so erreicht. Sollte dies aber nicht der Fall sein, wird mit der neuen Regelung sichergestellt, dass das Potenzial für Photovoltaik auch wirklich ausgeschöpft wird. Ausserdem muss beim Bau von vier oder mehr Wohnungen eine gemeinsame Anlage für Heizung und Warmwasser erstellt werden. Und schliesslich kann die Stadt bei Überbauungsordnungen weitere Anforderungen in Bezug auf den Energieverbrauch und die Energiequellen festlegen.

Eine weitere Forderung der Grünen aus dem Jahr 2010 wird mit der Anpassung der baurechtlichen Grundordnung an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen erfüllt. Neue Flachdächer und Dächer mit geringer Neigung müssen in Zukunft ökologisch wertvoll begrünt werden, wenn die Fläche genug gross und nicht anders genutzt wird. Damit leisten diese Gebäude einen Beitrag zur Förderung der Biodiversität in der Stadt und helfen bei der Anpassung an den Klimawandel.

Medienmitteilung