Dringliche Interpellation von Lena Frank.
Seit 2013 ist das neue Ortspolizeireglement in Kraft und seit 2016 ist die Übergangsfrist zur Umsetzung des Artikels zur Verwendung von Mehrweggeschirr abgelaufen. Der Gemeinderat hat im März 2018 die Verordnung zum entsprechenden Artikel angepasst und versprochen, die Praxis zu verschärfen. In einem entsprechenden Artikel im Bieler Tagblatt vom 8. März 20181 steht: „Das nächste grosse Strassenfest, das von der neu härteren Anwendung des Ortspolizeireglements betroffen sein wird, ist die Braderie. Feurer sagt, dass auch sie sich an die neuen Auflagen wird halten müssen. Wenn die Braderie auf Mehrweggeschirr verzichten will, müsse sie ein Ausnahmegesuch stellen.“ Im Gegensatz zur Barbarie hat die Braderie auch in diesem Jahr das Essen nicht in Mehrweggeschirr abgegeben. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Haben die Organisatoren der Braderie ein Ausnahmegesuch zur Befreiung vom Mehrweggeschirr-Obligatorium gestellt?
2. Falls 1. Ja: Mit welcher Begründung wurde diesem Gesuch stattgegeben?
3. Laut Ortspolizeireglement kann bei einem Verstoss gegen die Mehrwegpflicht eine Busse bis zu 5‘000 Franken auferlegt werden. Wurden seit in Kraft treten des Ortspolizeireglements und nach Ablauf der Übergangsfrist Veranstalter gebüsst und falls Ja: in welcher Höhe? Welche weiteren Sanktionsmöglichkeiten gibt es?
4. Falls 1. Nein: Wurden die Organisatoren der Braderie sanktioniert?
A) Wenn Ja: welche Sanktionen wurden auferlegt?
B) Wenn Nein: Wieso wurden keine Sanktionen ausgesprochen?
5. Welche Massnahmen trifft der Gemeinderat, damit auch Grossveranstalter in Zukunft konsequent Mehrweggeschirr verwenden?
6. Nimmt die zuständige Direktion in Aussicht, die nächste Braderie nicht mehr zu bewilligen, falls sie sich weigert, den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen?
Lena Frank
Interpellation (pdf)