Fussgängersicherheit Reuchenettestrasse Nord
Postulat von Selma Meuli.
Um die Fussgängersicherheit an der Reuchenettestrasse Nord zu verbessern und um die allgemeine Übersichtlichkeit zu steigern, wird der Gemeinderat aufgefordert, sich bei den kantonalen Behörden dafür einzusetzen, dass an besagter Stelle ein oder mehrere Verkehrsspiegel zu Gunsten der FussgängerInnen installiert werden.
Begründung:
Der Fussgängerübergang bei der Bahnbrücke im nördlichen Teil der Reuchenettestrasse leidet unter mangelnder Sicherheit. Das Überqueren der stark befahrenen Reuchenettestrasse ist somit für FussgängerInnen ein wagemutiges Unterfangen. Die Kurve an der besagten Stelle erschwert eine übersichtliche Verkehrssituation, dies insbesondere für die schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen. Die Problematik stellt sich nicht nur den BewohnerInnen des naheliegenden Quartiers Fuchsenried, welche in den nahegelegenen Mahlenwald gelangen möchten. Auch für die BenutzerInnen des nationalen Wanderweges, der über das besagte Strassenstück führt, ist es relevant, dass die besagte Verkehrs-Situation verbessert wird. Da sich der Wanderweg auf Bieler Gemeindegebiet befindet, ist die Stadt Biel laut dem Reglement zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs verpflichtet, die Sicherheit der WandererInnen zu gewährleisten, respektive beim Kanton wegen der mangelnden Fussgängersicherheit der Kantonsstrasse zu intervenieren:
Art. 1
«Die Stadt Biel fördert den Fussverkehr und schützt die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs.»
Art 2.2
«Sie ergreift dafür die notwendigen Massnahmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und setzt sich bei Partnern und Dritten (hier Kanton) für diese Zielsetzung ein.»
Art 4.2
«Sie fördert insbesondere die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger […].»
Reglement zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs der Stadt Biel vom 18. Dezember 2014
Postulat (pdf)