Überparteiliche Motion.
Gestützt auf die kürzlich eingereichte Interpellation „Ansprechstelle Integration“ sehen wir aus diversen Gründen eine Notwendigkeit nun folgende Motion einzureichen.

  • Die Trennung von der Ansprechstelle (AI) und der Migrationsbehörde muss gewährleistet sein, in dem sie auf verschiedene Direktionen aufgeteilt werden.
  • Die Fachstelle Integration muss zur Präsidialdirektion oder Bildungsdirektion wechseln.
  • Es sollen keine finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden für eine neue Struktur in der Stadtverwaltung oder neue zusätzliche Aufgaben, solange die beiden Behörden (Migrationsbehörde und Ansprechstelle (AI) nicht zwei verschieden Direktionen angehören.

Begründung: In der Integrationsverordnung zum Integrationsgesetz vom Kanton Bern steht klar geschrieben:
Art. 4 1 Die Trägerschaft einer Ansprechstelle muss eine Gemeinde oder eine gemeinnützige privatrechtliche Körperschaft sein, deren Zweckbestimmung die Beratung und Begleitung von Ausländerinnen und Ausländern um- fasst.
2 Ist die Trägerschaft eine Gemeinde, muss eine organisatorische Trennung zwischen der Ansprechstelle und der zuständigen Migrationsbehörde gewährleistet sein.
Diese Trennung ist erforderlich, weil sich die Aufgaben der Ansprechstellen (Beratung, Begleitung und Kontrolle) und der Migrationsbehörden (Entscheid über die Erteilung bzw. Verlängerung einer fremden- polizeilichen Bewilligung) grundlegend unterscheiden. Nur eine organisatorische Trennung gewährleistet, dass die Ansprechstellen ihre Aufgaben neutral wahrnehmen können. Falls die (AI) nicht bei Multimondo bleibt, soll die Trennung gewährleistet werden und die (AI) in der Stadtverwaltung an einem anderen Ort angegliedert werden als der Migrationsbehörde (DSS).

  • Für die Grüne Fraktion Fritz Freuler
  • Für die SP Fraktion Susanne Claus
  • Für die JUSO Muriel Günther
  • Für die Passerelle Ruth Tennenbaum

Motion (pdf)