Der Gemeinderat wird gebeten, Massnahmen aufzuzeigen zur Förderung von Unternehmen, die ökologisch nachhaltig wirtschaften und Arbeitsplätze in Biel schaffen. Als ökologisch nachhaltig gelten Unternehmen dann, wenn sie mit ihren Produkten, ihren Dienstleistungen und/oder im Herstellungsprozess einen ökologischen Mehrwert generieren, z. B. indem

  • sie deutlich weniger Energie konsumieren (auch graue Energie) resp. dabei helfen, den Energiekonsum zu senken,
  • ihre Produkte eine nachweisbar deutlich längere Haltbarkeit aufweisen,
  • ihre Produkte repariert werden können,
  • ihre Produkte wiederverwendet werden können, resp. Teil der Kreislaufwirtschaft sind,
  • Etc.

Im Bericht sind insbesondere folgende Elemente zu behandeln:

  1. Können die heute existierenden Möglichketen gemäss dem «Reglement über die Wirtschaftsförderung der Stadt Biel» sowie der dazu gehörenden Verordnung so angepasst werden, dass die Ansiedlung von ökologisch nachhaltigen Unternehmen spezifisch gefördert werden kann?
  2. Wie effektiv wären nach Einschätzung des Gemeinderats diese Massnahmen und wie wirken sie sich auf die Finanzen der Stadt aus?
  3. Die Stadt Biel ist selbst Eigentümerin von Liegenschaften (oder kann es werden), die sie entsprechenden neu gegründeten oder neu angesiedelten Unternehmen unbürokratisch temporär befristet und zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen könnte. Wie effektiv wäre nach Einschätzung des Gemeinderats diese Massnahme und wie wirkt sie sich auf die Finanzen der Stadt aus?
  4. Wie könnte im Rahmen einer Abgabe im Baurecht eine allfällige Zinsreduktion für die ersten 5-10 Jahre an entsprechende ökologische Bedingungen geknüpft werden?
  5. Wie können Synergien mit dem Switzerland Innovation Park Biel/Bienne genutzt werden, damit neue, ökologisch nachhaltig wirtschaftende Unternehmen in Biel gegründet bzw. angesiedelt werden?
  6. Wie könnte in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit schon in Biel ansässigen Unternehmen ausgestaltet werden?
  7. Wie lassen sich die Anreize der Punkte 1, 3 und 4 mit Massnahmen verknüpfen, die entweder in Biel wohnhafte Personen für die entstehenden Arbeitsplätze begünstigen oder Personen, die mit ÖV, Fahrrad oder zu Fuss zur Arbeit kommen können? Wäre es z. B. denkbar, die Unterstützung an die Bedingung zu knüpfen, dass entsprechend begünstigte Unternehmen ihren Mitarbeitenden Wohnsitzzulagen für einen Wohnsitz in Biel/nahe Umgebung oder einen Anteil ÖV-Abonnement anbieten?

Begründung:

Mitte des 19. Jahrhunderts ist es der Stadt Biel gelungen, die Uhrenindustrie in Biel anzusiedeln. Der Gemeinderat soll nun prüfen, wie er für dieses Jahrhundert ökologisch nachhaltige Unternehmen in unsere Stadt bringt und damit Arbeitsplätze schafft. Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten unserer Stadt und des notwendigen Übergangs zu einer nachhaltigeren Produktion sollen dazu starke Anreize geschaffen werden.

Die heute existierenden wirtschaftlichen Fördermassnahmen der Stadt Biel scheinen kaum in Anspruch genommen zu werden. Wenn der Interpellant den Abschnitt zu den gewährten Förderungsleistungen im Geschäftsbericht 2020 der Stadt Biel auf S. 35 richtig interpretiert, stösst das Angebot der Stadt auf keine Nachfrage. Ein Grund dafür könnte sein, dass aktuell die Kapitalbeschaffung ein untergeordnetes Problem für neue Unternehmen darstellt. Ebenfalls dürfte eine Steuerbefreiung insbesondere im Bereich der Gewinnsteuer für frisch gegründete Unternehmen eine untergeordnete Rolle spielen.

Als relevant könnte sich hingegen die Suche nach geeigneten Geschäftsräumlichkeiten herausstellen. Geeigneter Raum in der Stadt zu finden, dürfte je nach Fall schwierig sein und das Geschäftsrisiko erhöhen. So steht im Geschäftsbericht 2020 der Stadt Biel auf S. 30: «Die Betreuung von Firmen mit Investitionsvorhaben in Biel ist eine Daueraufgabe der Wirtschaftsförderung. Trotz der Covid-19-Pandemie wurden die Dienste der Wirtschaftsförderung vor allem in Sachen Immobilienvermittlung rege in Anspruch genommen. Zusätzlich engagierte sich die Dienststelle bei der Vermittlung von Zwischennutzungen.»

Indem die Stadt zeitlich begrenzt und zu günstigen Bedingungen Raum zur Verfügung stellt, bietet sie Unternehmen eine Möglichkeit, ihre Geschäftsidee umzusetzen. Ein Teil von ihnen wird sich nach dieser «Anschubsförderung» etablieren können und in Biel bleiben, wodurch längerfristig Steuereinnahmen generiert werden können. Die zu treffenden Massnahmen sollen so unbürokratisch und transparent wie möglich sein.

Der finanzielle Aspekt bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten ist jedoch nur ein, vielleicht sogar ein untergeordneter Faktor. In spezifischen Branchen kann damit auch die Bildung von Communities und damit der Erfahrungsaustausch gefördert resp. vereinfacht werden. Dies kann insbesondere bei jungen Unternehmen von grosser Bedeutung sein. Als Beispiel dazu kann die Erfahrung rund um den Switzerland Innovation Park Biel/Bienne herangezogen werden.

Der Switzerland Innovation Park Biel/Bienne kann in diesem Zusammenhang die Rolle eines Inkubators für die ökologisch nachhaltige Transformation spielen. Förderung, Verbreitung und Implementierung von ökologisch nachhaltigen Technologien könnten in Biel eine spezielle Bedeutung erlangen, wenn hinreichend viele Unternehmen darauf setzen.

Gleichzeitig ist es ebenfalls prüfenswert, ob und wie in Biel ansässige Unternehmen dazu motiviert werden können, sich bei der Förderung neuer, ökologisch nachhaltig wirtschaftender Unternehmen zu beteiligen.

Des Weiteren soll auch die ökologisch nachhaltige Mobilität gefördert und gefordert werden. Eine Möglichkeit dazu könnte darin bestehen, dass nur diejenigen Unternehmen von obigen Massnahmen profitieren können, die ihren Mitarbeitenden Wohnsitzzulagen auszahlen für mit öffentlichem Nahverkehr erreichbare Gemeinden. Ein weiterer positiver Aspekt einer solchen Regelung wäre eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass die Steuern der natürlichen Personen in Biel anfallen.

Postulat (pdf)