Postulat von Bettina Epper.
Der Gemeinderat ist angehalten, für den noch zu erstellenden «Sachplan Fussverkehr» – analog dem Massnahmenblatt 76 im bereits vorliegenden «Sachplan Velo 2035» – ein Massnahmenblatt «Baustellen» zu verfassen. Darin ist festzuhalten, dass Umleitungen für Fussgängerinnen und Fussgänger bei Baustellen grundsätzlich eine Ausnahme bleiben müssen. Wo sie unumgänglich sind, müssen sie gut sichtbar signalisiert sein.
Begründung:
Wer sich zu Fuss durch Biel bewegt, wird häufig durch Baustellen ausgebremst. Oft sind Trottoirs längere Zeit nicht passierbar, ohne dass eine Umleitung signalisiert wäre. Und wenn doch, handelt es sich oft um längere Umwege, nicht selten mit mehrfachen gefährlichen Strassenquerungen. Das ist besonders für Menschen mit Behinderungen, mit Kinderwagen sowie für Kinder und alte Menschen ein Problem. Die Lösung ist einfach: Die Stadt Zürich in einem Verkehrsversuch eine leicht verständliche Umleitungssignalisation für Fuss- und Veloverkehr entwickelt. Diese ist gemäss Artikel 55 Absatz 2bis der Signalisationsverordnung ab 2021 in der ganzen Schweiz anzuwenden.
Postulat (pdf)