An ihrer Mitgliederversammlung vom 2. Mai haben die Grünen Biel die Empfehlungen für die Abstimmungen vom 21. Mai 2017 beschlossen. Sie sagen einstimmig Ja zur Energiestrategie 2050 und zum Kredit für die Asylsozialhilfe 2016-2019. Einstimmig Nein sagen sie zum Projektierungskredit für die Verkehrssanierung Aarwangen – Langenthal Nord.

Ja zur Energiestrategie 2050

Die Anti-AKW-Bewegung war einer der Auslöser für die Gründung der Grünen. Atomausstieg und Energiewende sind zentrale Forderungen im Parteiprogramm der Grünen: Energieverbrauch senken, erneuerbare Energien ausbauen und aus der Atomenergie aussteigen. Die Energiestrategie 2050 ebnet so nun endlich den Weg in eine nachhaltige Energiezukunft – um unsere Bedürfnisse zu befriedigen, ohne die Möglichkeiten und Anliegen künftiger Generationen und der Ärmsten dieser Welt zu gefährden, ihre Bedürfnisse zu befriedigen.

Nein zum Projektierungskredit für die Verkehrssanierung Aarwangen – Langenthal Nord

Die geplante Umfahrungsstrasse führt durch ein Naherholungs- und Schutzgebiet bei Aarwangen mit zahlreichen gefährdeten und seltenen Tier- und Pflanzenarten. Ausserdem geht wertvolles Kulturland verloren, und die neue Strasse fördert die Zersiedelung. Es ist unbestritten, dass die Verkehrssituation in Aarwangen rasch verbessert werden muss. Die alternative Variante „Null+“, die eine Umgestaltung der Ortsdurchfahrt vorsieht, ist jedoch für alle Verkehrsteilnehmenden eine schnellere, bessere und deutlich günstigere Lösung. Die Umfahrungsstrasse ist ausserdem mindestens 100 Millionen Franken teurer als die Umgestaltung der Durchfahrt in Aarwangen. Die Umfahrungsstrasse ist ein Luxus, der sich Kanton mit seinen knappen Kassen und dem angekündigten Abbauprogramm nicht leisten kann.

Ja zum Kredit für die Asylsozialhilfe 2016 – 2019

458 unbegleitete minderjährige Asylsuchende wohnen im Kanton Bern. Die Kinder im Alter zwischen einem und 17 Jahren leben ohne Eltern in der Schweiz. Sie haben teils einschneidende Kriegs-, Flucht- und Verlusterfahrungen gemacht und brauchen kindergerechte Begleitung und besonderen Schutz. Basierend auf der Kinderrechtskonvention bietet der Kanton Bern eine spezialisierte Unterbringung und Betreuung. Die Bundespauschale reicht allerdings nicht aus für diese kindergerechte Betreuung, deshalb braucht es befristet für 2016–2019 einen Kredit.
Auskunft:
Urs Scheuss, Präsident, 078 795 91 83
Communiqué (pdf)