Überparteiliche Motion von Marion van der Meer.
Das Stadtratsbüro wird beauftragt,

  1. dem Stadtrat für den Bereich Verkehr sowie die damit verbundenen städtebaulichen Komponenten das Reglement für eine ständige vorberatende Kommission gemäss Art. 33 der Stadtordnung (SGR 101.1) und Art. 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates (SGR 151.21) vorzulegen, sowie
  2. im gleichen Beschlussesentwurf die Aufhebung der Studienkommission A5 zu beantragen.

Begründung:
Die Verkehrspolitik der Stadt Biel ist im Umbruch. Nachdem mit dem Reglement zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs (SGR 761.8) und der Gesamtmobilitätsstrategie 2018-2040 in den vergangenen Jahren die strategischen Grundlagen erarbeitet wurden, werden in den kommenden Jahren laufend Vorhaben zur Umsetzung dem Stadtrat vorgelegt. Die Dialoggruppe hat zum Thema A5 Westast einen breit abgestützten Kompromiss verabschiedet.  Die stadträtliche Verkehrskommission soll dabei zu einer kohärenten und politisch breit abgestützten Umsetzung beitragen. Diese Aufgabe kann die Geschäftsprüfungskommission nicht erfüllen, da sich ihre Tätigkeit auf die gemeinderätlichen Vorlagen beschränkt, die sie in ihrer Funktion als Aufsichtsorgan und nicht politisch beurteilt.
Auch das beratende Organ für Verkehrsfragen (BOV) (SGR 761.2) kann diese Aufgabe nicht erfüllen, da es lediglich Stadtratsgeschäfte aus fachlicher Sicht beurteilt, die nicht einem obligatorischen Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 58 des kantonalen Baugesetzes (BSG 721.0) unterliegen. Das beratende Organ setzt sich entsprechend aus Vertreterinnen und Vertretern von Fachverbänden und nicht aus politischen Parteien zusammen.
Die Studienkommission A5 berät alle die A5 betreffenden Anträge der Direktion Bau, Energie und Umwelt an den Gemeinderat. Sie hat keine Entscheidungskompetenz und kann damit auch keine Aufträge erteilen, sondern nur Stellungnahmen abgeben. Die Studienkommission A5 ist somit denkbar ungeeignet, die Aufgabe einer vorberatenden Kommission für alle Verkehrsgeschäfte und deren städtebaulichen Komponenten zu erfüllen. Es ist zudem sachlich folgerichtig, die Verkehrsfragen im Zusammenhang mit der A5 mit der gesamten Verkehrspolitik der Stadt zu behandeln, da es enge Abhängigkeiten gibt, wie unter anderem die Gesamtmobilitätsstrategie oder die aktuell diskutierten Empfehlungen des Dialogprozesses Westast1 zeigen
1Abschluss – Partizipation Westast (westast-dialog.ch)
Motion (pdf)