Der Gemeinderat ist angehalten, von den Betreibern der E-Trottinett-Verleihsysteme zu verlangen, dass sie Ihre Gefährte technisch so aufrüsten, dass sie an festgelegten Orten entweder gar nicht (z.B. Fussgängerzonen, Trottoirs) oder nur noch mit reduzierter Geschwindigkeit (Schulen, unübersichtliche Kreuzungen etc.) fahren können. Dies könnte beispielsweise im Rahmen der anstehenden Erneuerung der Betriebsbewilligung geschehen.

Begründung:

Wie aktuelle Zahlen der Suva zeigen, sind E-Trottinette viel öfter in Unfälle verwickelt, als bislang aufgrund der Polizeistatistiken vermutet worden war. Und die Unfälle nehmen zu: 2018 hatte die Suva noch gut 100 registriert, ein Jahr später waren es bereits geschätzte 800. 2020 sollen sich die Zahlen gar verdoppelt haben, wie die «NZZ am Sonntag» am 16. Januar 2022 berichtete.

Technisch gibt es die Möglichkeit, E-Trottinette so auszurüsten, dass sie mittels GPS erkennen, wenn sie in vorher definierte Zonen einfahren, in der sie nicht oder nur mit reduzierter Geschwindigkeit unterwegs sein dürfen. Das Trottinett schaltet sich entweder sofort selber ab oder verringert die Geschwindigkeit. In Zürich läuft seit einigen Monaten ein entsprechender Testbetrieb. Dort werden in Fussgängerzonen die Gefährte automatisch auf Schritttempo abgebremst. Abgestellt werden dürfen die E-Trottinette in diesen Bereichen übrigens auch nicht. Paris kennt das System ebenfalls, auch dort werden E-Trottinette automatisch langsamer, wenn sie in der Nähe von Parks und Schulen benutzt werden.

Dringliches Postulat (pdf)