Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung betreffend Energievorschriften
Mitwirkung der Grünen Biel.
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Grünen Biel bedanken sich für die Möglichkeit, zur Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung betreffend Energievorschriften Stellung nehmen zu können.
Die Grünen begrüssen die Zielsetzung der vorliegenden Teiländerung, wonach gegenüber dem kantonalen Energiegesetz weitergehende Bestimmungen im Energiebereich vorgeschrieben werden sollen. Dies verlangten die Grünen bereits anlässlich der Mitwirkung zur Anpassung der baurechtlichen Grundordnung an die kantonale Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) im Februar 2019. Zudem hat der Stadtrat im Mai 2019 eine überparteiliche Motion mit dem gleichen Anliegen überwiesen.
Daher unterstützen die Grünen klar die vorgesehene Verschärfung des gewichteten Energiebedarfs für alle Neubauten und die Pflicht zur Erstellung eines gemeinsamen Heizwerkes bei der Neuerstellung von vier oder mehr Wohnungen. Hier stellt sich für die Grünen die Frage, warum die Verschärfung des gewichteten Energiebedarfs nicht auch für grössere Gebäudeerweiterungen gelten soll. Der Kanton erlaubt dies und es ist aus Sicht der Grünen nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Biel diese Verschärfung nur für Neubauten beschliessen will. Ist die Verschärfung auch für Gebäuderweiterungen aus Sicht des Klimaschutzes sinnvoll, beantragen die Grünen, die Vorlage entsprechend anzupassen.
Nicht einverstanden sind die Grünen mit dem Verzicht auf die Schaffung einer Anschlusspflicht an Wärmeverbünde. Formell hat der Stadtrat mit der erwähnten Motion 20190055 «Endlich energetische Bestimmungen ins Baureglement aufnehmen!» dem Gemeinderat den verbindlichen Auftrag erteilt, eine solche Anschlusspflicht vorzulegen. Diese Motion ist nicht als Prüfungsauftrag formuliert und lässt somit dem Gemeinderat keinen Spielraum. Zudem ist eine weitere, ebenfalls vom Stadtrat angenommene Motion aus dem Jahre 2009 mit der gleichen Forderung hängig.[1]
Wärmeverbünde, welche mit erneuerbarer Energie funktionieren, sind im dicht gebauten Siedlungsgebiet einer Stadt ein äusserst effizientes Instrument für den sparsamen Energieverbrauch und für die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme. Wärmeverbünde sind im Richtplan Energie Agglomeration Biel vorgesehen. Allerdings ist der Richtplan nur für die Behörden verbindlich. Erst mit der Anschlusspflicht im Baureglement werden sie auch für Grundeigentümer*innen verbindlich.
Mit dem klaren Bekenntnis für einen griffigen Klimaschutz im Rahmen der Verabschiedung des Klimaschutzreglements im Stadtrat dieses Jahr und der «Klimastrategie 2050, Teil Klimaschutz» des Gemeinderats müssen die Rahmenbedingungen für die Realisierung weiterer Wärmeverbünde aus erneuerbarer Quelle jetzt gesetzt werden. Die Anschlusspflicht schafft die nötige Planungssicherheit.
Der Planungsbericht zur vorliegenden Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung geht gar nicht auf den Verzicht auf die Anschlusspflicht ein und verweist auf die Evaluation der möglichen Massnahmen. Im Wesentlichen wird in der Evaluation argumentiert, dass das Verfahren für die Anschlusspflicht zu lange dauere und nicht bedarfsgerecht umgesetzt werden könne. Daher sei die Anschlusspflicht nicht geeignet, um Wärmeverbünde zu fördern. Die Evaluation hält aber auch fest, dass eine Anschlusspflicht dazu beiträgt, einen bestehenden oder gesicherten Wärmeverbund besser auszulasten.
Genau aus diesem Grund ist die Anschlusspflicht nötig, weil sie die Investition und den effizienten Einsatz eines Wärmeverbunds langfristig sichert. In dieser langfristigen Planungssicherheit liegt der Fördereffekt der Anschlusspflicht, auf die die Evaluation aber gar nicht eingeht.
Die Evaluation zeigt zudem verschiedene praktische Herausforderungen bei der Umsetzung der Anschlusspflicht auf wie etwa Verfahrensdauer, Preisbildung oder die aktuell noch geltende Beschränkung auf Neubauten. Es fehlen aber Vorschläge, wie diesen Herausforderungen begegnet werden könnte. Stattdessen werden unter dem Kapitel «Risiken und Herausforderungen» allgemeine Argumente gegen die Anschlusspflicht aufgezählt. In diesem Zusammenhang fehlen auch Überlegungen, inwiefern die Stadt als Eigentümerin des ESB Einfluss auf die Erstellung von Wärmeverbünden nehmen kann.
Weiter unterstreichen die Grünen, dass sie mit Freude in der «Klimastrategie 2050, Teil Klimaschutz» folgende Massnahme gelesen haben: «Vorschriften in baurechtliche Grundordnung und/oder Überbauungsordnungen aufnehmen, welche den Verkehr vermeiden und verlagern (Reduktion vorgegebene Anzahl Parkplätze, autoarme Siedlungen, Pflicht zur Erstellung eines Mobilitätskonzepts wo möglich)». Diese Massnahme soll, gemäss Klimastrategie, in den Jahren 2020 und 2021 geplant und ab dem Jahr 2022 umgesetzt werden.
Die Grünen beantragen daher, dass diese Massnahme ebenfalls geprüft und wenn rechtlich möglich aufgenommen wird in die vorliegende Überarbeitung der baurechtlichen Grundordnung.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen und stehen Ihnen für allfällige Rückfragen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Urs Scheuss, Präsident Grüne Biel
[1] Motion 20090138: „Änderung der baurechtlichen Grundordnung für die Förderung von Wärmeverbünden“
Mitwirkung (pdf)