Der Vorstand der Grünen Biel hat die Parolen für die Abstimmung vom 7. März beschlossen.
Stimmfreigabe zur Teiländerung der Teilgrundordnung „Bözingenfeld West“ im Bereich „Stades de Bienne“
Die Grünen haben sich stets für den Ersatz der veralteten Fussball- und Eisstadien geäussert. Biel braucht neue Anlagen für einen für alle zugänglichen Breitensport! Die Entwicklung des „PPP Stades de Bienne“ ist aber bedenklich. Die Stadt hat mit dem Privatunternehmen HRS zum Bau der Stades de Bienne eine Vereinbarung. Diese soll nun auf Druck von HRS geändert werden. Hat die Stadt noch das Sagen? Die Projektführung wird von der zuständigen Kommission im Stadtrat bemängelt. Hat die Stadt noch die Kontrolle? Die öffentliche Hand geht ein enormes finanzielles Risiko ein. Die vorgeschlagene Nutzungsanpassung sieht neu eine Verkaufsfläche für Lebensmittel und grössere Gastgewerbebetriebe vor. Es wird jedoch nicht glaubhaft belegt, dass es dadurch nicht zu einer Konkurrenzierung des Innenstadtgewerbes und zu Mehrverkehr kommt. Unter diesen Umständen stimmen die Grünen der Vorlage nicht zu und verzichten auf eine Stimmempfehlung.
NEIN zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
Es ist unverständlich, dass die Forschungsfreiheit im neuen Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen, der explizit als Schutzartikel gedacht war, aufgeführt wird. Vielmehr hätte der Verfassungsartikel den besonderen Schutz für Menschen hervorheben sollen, die an Forschungsprojekten teilnehmen oder dafür persönliche Daten zur Verfügung stellen.
JA zur Tierschutzanwalt-Initiative
Das Gesetz gegen Tierquälerei sieht für praktisch sämtliche Verstösse gegen den Tierschutz eine Strafe vor. Die Vollzugsprobleme bei Strafverfahren sind offenkundig und konnten mit dem Tierschutzgesetz nicht behoben werden. Den Angeschuldigten stehen zahlreiche Mitwirkungsrechte zu ihrer Verteidigung zur Verfügung, den Opfern – in diesem Fall den Tieren und den Tierschutzorganisationen – jedoch keine. Der Kanton Zürich kennt seit über zehn Jahren einen „Tieranwalt“. Er wird von den Behörden und der Bevölkerung geschätzt. In einigen Kantonen werden dafür Verstösse gegen das Tierschutzgesetz kaum strafrechtlich verfolgt. Deshalb braucht es eine eidgenössische Lösung des Vollzugsproblems.
NEIN zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
Würde die Gesetzesänderung angenommen, würde der Umwandlungssatz (Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird) bis 2015 statt auf 6,8 Prozent auf 6,4 Prozent gesenkt. Diese Senkung des Umwandlungssatzes bedeutet für zukünftige Rentnerinnen und Rentner einen massiven Rentenverlust. Wegen der steigenden Lebenserwartung wird der Umwandlungssatz bereits seit 2005 und bis 2015 in mehreren Schritten von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent gesenkt. Der geplante Sozialabbau ist besonders stossend, da die Versicherungen in den letzten Jahren grosse Gewinne gemacht und den Managern Millionengehälter bezahlt haben.
Auskunft:
Urs Scheuss, Präsident, 078 795 91 83
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