Parolen der Grünen Biel für die Abstimmung vom 27. September 2009
Der Vorstand der Grünen Biel hat die Parolen für die Abstimmung vom 27. September beschlossen.
JA zu Harmos
Harmos bietet einen gewissen Rahmen für das Schulsystem, überlässt aber den einzelnen Kantonen genügend Gestaltungsfreiraum. Die wichtigsten Elemente des Harmos-Konkordats sind ein 11-jähriges Bildungskonzept für Kinder, ein zweijähriger Kindergarten ab 5. Lebensjahr, eine Einheitlich definierte Grundbildung, sprachregionale Lehrpläne, die Koordination des Fremdsprachenunterrichts, Bildungsstandards (gleicher Bildungsstand), Bildungsmonitoring (Steuerung/Qualitätssicherung) sowie Blockzeiten und Tagesschulen. Mit Harmos erhalten somit die kommenden Generationen mehr Chancen für die Gestaltung ihrer Zukunft. Letztlich ist Harmos die konkrete Umsetzung nach dem überwältigenden Ja zum Bildungsartikel auf eidgenössischer Ebene.
JA zur IV-Zusatzfinanzierung
Jährlich nimmt das Defizit der IV um 1,5 Milliarden Franken zu. Die Verschuldung der IV beim AHV-Ausgleichsfonds beträgt bereits 14 Milliarden Franken! Geht das so weiter, sind unsere Sozialwerke gefährdet. Die IV muss darum dringend saniert werden. Stimmt das Volk der IV-Zusatzfinanzierung zu, können die Mehrwertsteuersätze befristet und proportional angehoben werden. Im Schnitt betragen die Zusatzkosten 13.80 Franken im Monat. Gleichzeitig wird ein eigenständiger Ausgleichsfonds geschaffen, der mit einem Startkapital aus dem AHV-Ausgleichsfonds ausgerüstet wird. Die AHV kann damit geschützt werden. Wir brauchen die IV. Menschen mit Behinderungen sind darauf angewiesen. Es kann jeden treffen, alle müssen dieses Sozialwerk solidarisch mittragen.
JA zur Abschaffung der allgemeinen Volksinitiative
Mit der allgemeinen Volksinitiative kann das Volk dem Parlament lediglich Anregungen für Verfassungs- oder Gesetzesänderungen unterbreiten. Dennoch müssen für diesen verschwindend kleinen Einfluss auf die Gesetzgebung 100‘000 Unterschriften gesammelt werden. Dieser enorme Aufwand steht in krassem Missverhältnis zum Ertrag. Die Räte traten auf die Ausführungsgesetzgebung gar nicht erst ein, weil sie keine brauchbare Lösung fanden, um das Instrument anwendbar zu machen.
Auskunft:
Urs Scheuss, Präsident, 078 795 91 83
Communiqué als pdf