Der Vorstand der Grünen Biel hat folgende Parolen für die Abstimmungen vom 8. März 2015 beschlossen: JA zur Neugestaltung des Bahnhofplatzes und seiner Umgebung, JA zur Überarbeitung des städtischen Abgaberechts – Teilrevision der Stadtordnung, NEIN zur Volksinitiative „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“, JA zur Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“.
JA zur Neugestaltung des Bahnhofplatzes und seiner Umgebung
Der neue Bahnhofplatz ist ein Gewinn für Stadt und Region, fördert die Lebensqualität in der Innenstadt und schafft mehr Sicherheit im Verkehr rund um den Bahnhof. Das Projekt sieht einen neuen Platz vor mit zwei öffentlichen Terrassen, Sitzbänken, Bäumen und eine klare Kennzeichnung der für Velos, Taxis sowie des öffentlichen und den Autoverkehr bestimmten Räume. Ausserdem wird des gesamte Bereich für Fahr-zeuge und Fussgängerinnen und Fussgänger endlich behindertengerecht gestaltet. Die Grünen begrüssen diese Investition in ein nachhaltiges Projekt das dazu beiträgt, das Quartier zu beleben.
JA zur Überarbeitung des städtischen Abgaberechts – Teilrevision der Stadtordnung
Das Abgaberecht der Stadt Biel ist wenig transparent. Es umfasst umfasst das Reglement über die Erhebung von Gebühren und die Gebührentarife I und II. In diesen Tarifen regeln einerseits der Stadtrat (Gebührentarif I) und andererseits der Gemeinderat (Gebührentarif II) die einzelnen Gebühren, für die verschiedenen Dienstleistungen der Stadtverwaltung. Neben diesen Erlassen gibt es weitere Bestimmungen über Gebühren und Abgaben in anderen Reglementen und Verordnungen. Die Überarbeitung des städtischen Abgaberechts bringt mehr Ordnung und Übersichtlichkeit indem die Kompetenzen klar definiert werden.
NEIN zur Volksinitiative „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“
Familien brauchen eine besondere Unterstützung. Die Initiative der CVP geht aber in die falsche Richtung. Sie entlastet vor allem die Geldbeutel der wohlhabenden Familien: wegen der Steuerprogression (besonders stark bei der direkten Bundessteuer) ist die Steuersenkung umso grösser, je höher das Einkommen ist. Dazu kommt, dass fast die Hälfte der Haushalte keine direkte Bundessteuer zahlt und gar nichts von der finanziellen Unterstützung haben wird. Die Initiative verteilt mit der Giesskanne Steuergeschenke, anstatt die einkommensschwachen Familien mit gezielten Mitteln zu unterstützen, zum Beispiel mit der Erhöhung der Familienzulagen oder der Ergänzungsleitungen. Die Annahme der Initiative würde ausserdem zu Steuerausfällen von fast einer Milliarde Franken für die Gemeinden, die Kantone und den Bund führen. Davon betroffen wären alle Familien (Abbaumassnahmen in den Schule, bei der Kinder- und Jugendförderung, bei den Ergänzungsleistungen, der familienergänzenden Kinderbetreuung etc.).
JA zur Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“
Die Initiative würde zu einer unverzüglichen Stilllegung aller Schweizer Atomkraftwerke führen, da diese nicht mehr konkurrenzfähig wären und noch vor dem Jahr 2035 zu einem weitgehenden Ersatz der fossilen Energieträger führen. Nimmt der Verbrauch an nicht erneuerbaren Energien ab – was das Ziel der Initiative ist – sinken bei gleichbleibendem Abgabesatz die Steuereinnahmen. Damit die Steuereinnahmen aufgrund des Erfolgs der Energiesteuer nicht wegbrechen, sieht die Initiative eine Reihe von Sicherungsmassnahmen vor: Der Steuersatz der Energiesteuer ist so festzulegen, dass der Ertrag gleich hoch ist, wie der aktuelle Er-trag aus der Mehrwertsteuer. Sinken die Einnahme, wird der Steuersatz entsprechend erhöht. Die Energie-steuer kann bei Bedarf auf die graue Energie ausgeweitet werden, die bei Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung eines Produktes anfällt. Die heute geltenden Zweckbindungen eines Teils der Mehrwertsteuereinnahmen für AHV/IV, für Krankenkassen-Prämienverbilligungen und den öV werden ausserdem so wie sie sind übernommen.
Auskunft:
Urs Scheuss, Präsident, 078 795 91 83
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