Grüne lehnen Videoüberwachung weiterhin ab
Die Grünen haben sich an der Vernehmlassung zum neuen Ortspolizeireglement der Stadt Biel beteiligt und reichen heute ihre Stellungnahme ein. Die Totalrevision des alten Polizeireglements wird grundsätzlich begrüsst. Weiterhin ablehnend äussern sich die Grünen jedoch zur Einführung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Unterstützung findet dagegen die Pflicht zur Verwendung von Mehrweg- und Pfandgeschirr bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund. Die Bestimmungen zu den Ruhezeiten bei Veranstaltungen im Freien sowie Garten-, Terrassen- und Trottoirwirtschaften sind dagegen zu restriktiv und müssen korrigiert werden.
Die Totalrevision des Polizeireglements aus dem Jahr 1977 drängt sich auf. Das geltende Reglement ist nicht mehr zeitgemäss und ähnelt in weiten Teilen eher einer Hausordnung als einem Reglement, das die polizeilichen Befugnisse der Stadtbehörden regelt. Die Grünen begrüssen daher grundsätzlich das Revisionsvorhaben, welches auch eine Reihe von inhaltlichen Verbesserungen mit sich bringt. Besonders hervorzuheben ist das Gebot zur Verwendung von Mehrweg-und Pfandgeschirr beim Verkauf von Ess- und Trinkwaren für bewilligungspflichtige Veranstaltungen, womit das Postulat von Pablo Donzé (Grüne) im Stadtrat umgesetzt wird. Ebenfalls ausdrücklich unterstützt wird der bessere Schutz von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern vor Beeinträchtigung ihrer körperlichen und seelischen Integrität und vor Ausbeutung.
Obwohl die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund im Reglementsentwurf restriktiv gehandhabt wird, lehnen die Grünen deren Einführung weiterhin ab. Mit der Videoüberwachung können Straftaten nicht verhindert werden. Der Nutzen bei der Ahndung von Straftaten ist gering und die Kosten sind unverhältnismässig. Die Videoüberwachung schafft ein falsches Gefühl von Sicherheit, verlagert die Gefahr an Orte, die nicht mit einer Kamera überwacht werden und delegiert die Wachsamkeit an eine Maschine, anstatt die soziale Kontrolle zu stärken. Eine Umfrage in Olten hat ergeben, dass eine bessere Präsenz der Polizei gegenüber der Videoüberwachung klar bevorzugt wird. Die Stadt Biel verfügt mit den Einheiten für Sicherheit, Intervention und Prävention (SIP) bereits über ein wirksames Instrument zu Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum.
Die Grünen unterstützen die Ausnahme vom Verbot des Übernachtens im öffentlichen Raum auf Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende. Die Stadt soll sich nun zusammen mit dem Kanton darum bemühen, solche Plätze einzurichten und so das Postulat von Muriel Beck Kadima (Grüne) erfüllen. Weiter beantragen die Grünen, dass die Stadt gerade im Sicherheitsbereich nur mit viel Zurückhaltung Aufgaben an Dritte übertragen soll. Das Verbot von Veranstaltungen im Freien sowie Garten-, Terrassen- und Trottoirwirtschaften ab 22.00 Uhr ist zu restriktiv. Ausschlaggebend soll nicht der Zeitpunkt, sondern das Ausmass des verursachten Lärms sein. Die Strafbarkeit der Eltern für ihre Kinder lehnen die Grünen ab. Wirksamer ist es, wenn die Eltern die Jugendlichen abholen müssen, nachdem diese von den Polizeiorganen angehalten wurden. Ein Verbot des wilden Plakatierens lehnen die Grünen ebenfalls ab. Zuerst müssen mehr Plakatplätze zur Verfügung gestellt werden.
Einige Begriffe und Sachverhalte müssen aus Sicht der Grünen besser umschrieben und definiert werden. Unklarheiten gibt es etwa bei den Begriffen „öffentlicher Raum“ oder „widmungsgemässer Gebrauch“. Ebenso müssen die Gründe, die zu einem Verbot von Veranstaltungen auf Privatgrund führen, klarer bezeichnet werden, etwa mit „Veranstaltungen, die zu Gewalt und Hass aufrufen“.
Schliesslich bemängeln die Grünen das Fehlen der ausdrücklichen Erwähnung des Referendumsvorbehalts in den Bestimmungen zum Inkrafttreten.
Auskunft:
Urs Scheuss, Präsident, 078 795 91 83
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