Erhöhung der Elektrizitätstarife durch den ESB – die Grünen Biel erheben eine Gemeindebeschwerde
Die Liberalisierung des Strommarkts hat ein erstes Opfer gefunden – die Bieler Haushalte! Um die Tarife für die Grosskunden senken zu können, was aus ökologischen Überlegungen höchst fragwürdig ist, hat der Bieler Gemeinderat beschlossen, die Elektrizitätstarife für die Haushalte zu erhöhen, was wiederum sehr asozial ist.
Aus diesen Gründen haben die Grünen Biel beschlossen, heute Freitag beim Regierungs-statthalter eine Gemeindebeschwerde einzureichen mit der Zielsetzung, die Preiserhöhung aufzuheben.
Für die Grünen Biel ist es absolut unverständlich, dass der Gemeinderat in überhasteter Weise den Beschluss zur Strompreiserhöhung vollzieht, der am 7. Dezember 2007 gefällt, aber erst am 19. Dezember publiziert wurde und schon am 31. Dezember in Kraft tritt.
Aus dem Communiqué des Energieservice Biel ESB, publiziert am 12. Dezember, geht eindeutig hervor, dass die Preiserhöhung mit dem neuen Stromversorgungsgesetz in Verbindung steht, das erst am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Der Bieler Gemeinderat gebärdet sich damit als Liberalisierungs-Musterknabe und hat entschieden, die Preiserhöhung per 31. Dezember 2007 in Kraft treten zu lassen, obwohl bis dahin noch nicht einmal die ordentliche Einsprachefrist abgelaufen ist.
Dieses Vorgehen ist umso erstaunlicher, als dass der Gemeinderat am vergangenen 30. November beschlossen hat, die Gastarife erst auf den 1. Januar2008 zu erhöhen.
Die einzige Erklärung für diesen terminlichen Unterschied ist die Möglichkeit, damit die Einführungsbestimmungen zum neuen Stromversorgungsgesetz zu umgehen, auf welche sich diese neue Gemeindeverordnung namentlich stützt.
Der wahre Grund hinter dem ganzen Vorgehen dürfte aber schlussendlich die Tatsache sein, dass sämtliche Stromerhöhungen per 1. Januar 2008 von der ElCom (die durch das Stromversorgungsgesetz neu geschaffene Kontrollkommission) genehmigt werden müssen. Tatsächlich hat der Bundesrat am 28.November 2007 beschlossen, dass die ElCom ab 1. Januar 2008 Erhöhungen prüfen und ihre Rechtmässigkeit bestätigen muss.
Bereits im Juni 2007 hat der Bundesrat Massnahmen vorgesehen um Preiserhöhungen für die festen Endverbraucher zu verhindern, und damit beispielsweise Privathaushalte zu schützen, die nicht von der Liberalisierung profitieren. So schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft zur neuen Verordnung:
Feste Endverbraucher haben in der ersten Phase der Marktöffnung keinen Anspruch auf Netzzugang. Hier spielt der Markt noch nicht. Sie bedürfen daher eines besonderen Schutzes. Es soll vermieden werden, dass der Systemwechsel zum Anlass genommen wird, um die Tarife zu erhöhen. Das Strom VG und die Verordnung lösen keinen eigentlichen Kostenschub aus. Allfällige zusätzliche Kosten durch das Mess- und Informationsmanagement können mit den geäufneten Gewinnen, welche die Branche in den letzten Jahren im Monopol erzielt hat, finanziert werden. Zudem bieten sich mit der Marktöffnung auch neue Chancen, Elektrizität günstiger einzukaufen. Die unmittelbar vor Inkrafttreten von Artikel 5 geltenden Elektrizitätstarife bzw. integrierten Tarife dürfen daher nur mit Genehmigung der ElCom erhöht werden. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen stehen zu 83% im Eigentum der öffentlichen Hand. Es liegt daher in der Verantwortung der öffentlichen Hand, vorsorgliche Tariferhöhungen vor Inkrafttreten des Strom VG zu verhindern.
Mit dem Beschluss, diese Tariferhöhung ohne öffentliche Debatte oder parlamentarische Kontrolle per 31.12.2007in Kraft treten zu lassen versucht der Gemeinderat, die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen. Dies ist für die Grünen Biel Anlass genug, beim Regierungsstatthalter die Aufhebung des Beschlusses zu verlangen, damit die Bieler Konsumentinnen und Konsumenten von den Schutzbestimmungen des Bundesrates profitieren können, welche die Einführung des neuen Stromversorgungsgesetzes abfedern sollen.
Communiqué als pdf