Einsprache der Grünen Biel zur Elektrizitätstariferhöhung: Der Regierungsstatthalter anerkennt die aufschiebende Wirkung
Der Regierungsstatthalter hat der Beschwerde der Grünen Biel aufschiebende Wirkung gewährt. Damit profitieren die Bielerinnen und Bieler weiterhin von den bisherigen, tieferen Gebühren. Insbesondere wird aber dadurch der Weg frei für eine rechtlich einwandfreie Prüfung der Bieler Elektritzitätstarife durch die nationale Elektrizitätskommission und eine politische Debatte im Bieler Stadtrat.
Die Grünen Biel zeigen sich zufrieden mit dem Entscheid des Bieler Regierungsstatthalters vom 25. Januar 2008. Die Zubilligung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde kann als Etappensieg bezeichnet werden, da nun die Tarife nicht per 31.12.2007 in Kraft treten konnten. Dies bedeutet namentlich, dass die nationale Elektrizitätskommission EL-COM die Bieler Strompreise prüfen und gut heissen muss, genauso, wie dies der Bundes-rat aus Gründen des Konsumentenschutzes beabsichtigt hatte.
Die Grünen entnehmen dem Entscheid des Regierungsstatthalters, dass der Gemeinderat in seiner Stellungnahme zum Rekurs mit dem Inkrafttreten des Strommarktgesetzes argumentiert hatte. Es bleibt für die Grünen unverständlich, dass die Stadt Biel die Tarife offenbar an der vorgesehenen Kontrolle vorbei per 31.12.2007 beschlossen hatte, und damit das Anliegen des Konsumentenschutzes missachtete.
Wir erwarten nun den Entscheid des Regierungsstatthalters zur Tariferhöhung und fordern gleichzeitig eine politische Erörterung zu den Bieler Stromtarifen im Stadtrat.
Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass die Grünen nicht prinzipiell für tiefe Stromtarife sind. Von den Verbilligungen durch die Strommarkt-Liberalisierung sollen aber nicht primär die Grosskunden profitieren, die das grösste Sparpotential darstellen. Die Einkommensausfälle müssten nämlich gemäss den neuen Tarifstrukturen des ESB die Kleinkunden berappen.
Communiqué als pdf