Die Grünen Biel geben die folgenden Empfehlungen für die Abstimmungen vom 13. Juni 2021 ab.

Ja zu den Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (Trinkwasserinitiative) und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (Pestizidinitiative)

Jedes Jahr vergiften 2’000 Tonnen Pestizide unser Grund- und Trinkwasser. Pestizide schaden der Gesundheit, den Insekten und zerstören die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig. Es braucht einen Richtungswechsel in der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft hin zu einer bäuerlichen Landwirtschaft und einem sozialen und klimagerechten Ernährungssystem, das allen Menschen gesundes und pestizidfreies Essen garantiert. Die beiden Initiativen sind nötig, um die bürgerliche Blockade in der Agrarpolitik zu überwinden.

Ja zum «Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen» (CO2-Gesetz)

Das neue CO2-Gesetz ist ein wichtiger Fortschritt für die Schweizer Klimapolitik: Das neue Gesetz verschärft geltende Massnahmen in den Bereichen Gebäude und Fahrzeuge und umfasst neu auch die Bereiche Finanzflüsse und Flugverkehr. Zudem schafft es einen Klimafonds, mit dem beispielsweise zusätzliche Nachtzüge finanziert werden, um unsinnige und klimaschädliche Kurzflüge zu vermeiden. Auch wenn weitere Verbesserungen nötig sind, dürfen wir angesichts der Klimakrise nicht länger mit Handeln zuwarten. Die globale Erwärmung ist 2020 auf 1,2 Grad angestiegen. Jede Tonne weniger CO2 ist lebenswichtig.

Das neue CO2-Gesetz ist ein wichtiger Schritt für weitere Verbesserungen: Wird das neue CO2-Gesetz abgelehnt, ist das ein Sieg der Erdöllobby und wird diese stärken. Wir müssten von Null beginnen und alle Verbesserungen wieder hart erarbeiten. Verloren hätte aber vor allem das Klima und die Menschen, die weltweit immer mehr unter der Klimakrise leiden.

Nein zum «Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)»

Das Terrorgesetz ermöglicht es, Menschen zu bestrafen, bevor sie eine Tat begangen haben: Dafür stufen die Behörden sie als «Gefährder*innen» ein. Gestützt auf eine vage Definition von Terrorismus kann der Staat präventiv Massnahmen gegen sie verhängen, die kein Gericht prüfen muss. Gleichzeitig bietet die Vorlage keine tauglichen Instrumente zur echten Terrorbekämpfung, nämlich solche zur wirksamen Prävention gegen Radikalisierung. Die Massnahmen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte: dazu gehören Meldepflicht, Rayonverbot, Hausarrest. Dass die Behörden diese willkürlich verhängen können, gleicht den Praktiken von Ländern ohne starken Rechtsstaat. Internationale Organisationen kritisieren die Schweiz dafür massiv, darunter die UNO. Die Massnahmen treffen Kinder: Die Altersgrenze für das Verhängen der Massnahmen beträgt 12 beziehungsweise 15 (Hausarrest) Jahre. Das verstösst gegen die Kinderrechte. Die Schweiz überschreitet bei der Bekämpfung des Terrorismus damit gleich mehrfach die roten Linien der Menschenrechte.

Ja zum «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie» (Covid-19-Gesetz)

Das Covid-19-Gesetz ist ein zentrales Element zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Dank diesem Gesetz können unerlässliche Unterstützungsmassnahmen getroffen werden, wie beispielsweise die Härtefallhilfen oder die ausgebauten Kurzarbeitsentschädigungen sowie die Unterstützung von Sport, Kultur und der Medien. Das Covid-19-Gesetz ist ein demokratiepolitischer Fortschritt. Es regelt und präzisiert die Kompetenzen des Bundesrates sowie den Einbezug der Kantone und des Parlaments für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie.

Auskunft:
Stefan Rüber, Vorstand Grüne Biel, 076 372 19 80

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