Abstimmungen vom 5. Juni: Parolen der Grünen Biel
Der Vorstand der Grünen Biel hat die Parolen für die Abstimmung vom 5. Juni 2016 beschlossen.
Ja zur Renovation des Theaters Palace
Mit der Renovation des Theaters Palace wird aus dem ehemaligen Kino ein echter Saal für Bühnenkünste. Das Palace wird so als Ort der vielfältigen und lebendigen zweisprachigen Kultur der Stadt Biel gestärkt. Künftig werden auch vermehrt Aufführungen in deutscher Sprache gezeigt. Die Renovation ist dringend nötig. Es gibt Risse in den Mauern, die Bühnentechnik ist veraltet und die Akustik ist schlecht. Die Sitze knarren oder fallen auseinander und die Sicht auf die Bühne muss verbessert werden.
Nein zur Gemeindeinitiative „CHF 200 000 sind genug“
Mit der Initiative möchte die SVP die Löhne für die Gemeinderatsmitglieder und für das Stadtpräsidium auf 200’000.- bzw. 220’000.- Fr. begrenzen. Dabei hat der Stadtrat dies bereits beschlossen. Der Stadtrat auch weitere Entschädigungen wie Spesen und Austrittsleistungen geregelt, welche die Initiative nicht berücksichtigt. Die Initiantinnen und Initianten haben alles erreicht, was sie gefordert haben. Die Initiative steht auch im Widerspruch dazu, dass die SVP etwa die Initiative 1:12, die Mindestlohninitiative oder die Abzockerinitiative allesamt abgelehnt hatte. Die Initiative der SVP möchte einseitig die Höhe der Gemeinderatslöhne festlegen, ohne sich zu den Anforderungen an die Arbeit der Mitglieder des Gemeinderats zu äussern. Damit wertet sie auch die politische Arbeit ab. Die Grünen sind der Ansicht, dass sich jeder Lohn – auch die Löhne des Gemeinderats – am Anforderungsprofil zu bemessen hat. Wer mit der tatsächlich geleisteten Arbeit des Gemeinderats unzufrieden ist, kann dies bei den Wahlen zum Ausdruck bringen.
Nein zur Volksinitiative „Pro Service Public“
Die Initiative mit dem irreführenden Titel will den Infrastrukturunternehmen SBB, Swisscom und Post verbieten, Gewinn zu erwirtschaften. Der Bund ist als Besitzerin der Post und Mehrheitsaktionärin der Swisscom an deren Gewinn beteiligt und finanziert damit andere Leistungen des Service Public. Auch dies wäre künftig verboten. Eine Folge der Initiative wäre die Zerschlagung der bundesnahen Unternehmen; die gewinnbringenden Bereiche würden privatisiert, die defizitären müsste die öffentliche Hand übernehmen. Personeller Abbau und die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen wären eine weitere Folge, die starken Gesamtarbeitsverträge würden verloren gehen.
Ja zur Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“
Die Sicherung der Existenz durch ein bedingungsloses Grundeinkommen schafft den Zwang zur Arbeit ab und unterläuft damit die Logik des neoliberalen Arbeitsmarktes. Das zahlt sich insbesondere für die Arbeit nehmende Bevölkerung aus, die dem Druck auf dem Arbeitsmarkt besser widerstehen und unwürdige Arbeitsbedingungen ablehnen kann. Durch ein bedingungsloses Grundeinkommen und die damit verbundene Existenzsicherung wird überdies die bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, Familien und privaten Engagements gewährleistet. Die Wahlfreiheit bezüglich Lebensmodellen wird dadurch erst geschaffen. Und zwar für alle, nicht nur für die, die es sich leisten können.
Nein zur Volksinitiative „Für eine faire Verkehrsfinanzierung“
Heute sind die Hälfte der Mineralölsteuererträge, d.h. 1,5 Milliarden Franken pro Jahr, zweckgebunden. Die andere Hälfte steht dem allgemeinen Bundeshaushalt für die übrigen Aufgaben zur Verfügung. Bei Annahme der Initiative würde dieses Geld in der Bundeskasse fehlen. Das würde insbesondere Kürzungen in den Bereichen Öffentlicher Verkehr, Bildung, Soziales und Landwirtschaft bedeuten. Mit der Initiative würden jährlich 1,5 Milliarden Franken zusätzlich in die Strassenkasse gespült. Dieser Geldsegen wird zu einer noch nie dagewesenen Strassenbauoffensive führen und zu einer Senkung der Treibstoffabgaben. Das ist klimapolitisch und finanzpolitisch der falsche Weg.
Stimmfreigabe zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG)
Neben einigen geringfügigen Verbesserungen zielt das neue Gesetz auf die rasche Abschiebung von schutzbedürftigen Menschen, ohne deren Gesuch vertieft abzuklären und ohne Garantie auf ein faires Verfahren. Auch wenn es die SVP bekämpft und dagegen das Referendum ergriffen hat, bleibt das Asylrecht mit dem neuen Gesetz ungenügend.
Stimmfreigabe zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FmedG)
Auskunft: Urs Scheuss, Präsident, 078 795 91 83
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