Abstimmungen vom 28. Februar: Empfehlungen der Grünen Biel
Der Vorstand der Grünen Biel hat dieParolen für die Abstimmung vom 28. Februar 2016 beschlossen.
Ja zur Neugestaltung des Neumarkt- und des Walkeplatzes
Die Neugestaltung wandelt den Neumarktplatz in einen attraktiven Begegnungsort um. Umrahmt von schützenden Bäumen und Sitzbänken lädt er zum Verweilen ein. Mit der Neugestaltung gewinnt die gesamte Umgebung an Attraktivität und macht sie noch interessanter für eine vielseitige Nutzung. Damit erfüllt die Stadt Biel einen Auftrag, den ihr das Volk im Mai 2000 mit der klaren Zustimmung zum Parkierungsreglement erteilt hatte: Parkierungsstandorte und –anlagen konzentrieren und die frei werdenden Flächen in der Innenstadt für andere Nutzungen im öffentlichen Interesse verfügbar zu machen. Dank den Aufwertungsmassnahmen erhält die Neugestaltung Beiträge von Bund und Kanton und kostet somit die Stadt weniger als eine blosse Sanierung des Status quo, die sowieso dringend notwendig ist, aber ohne Mehrwert ist.
Ja zur Änderung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich „Steinbruch Vorberg“
2 X Nein zum Einführungsgesetz Krankenversicherung (Krankenkassen-Prämienverbilligung)
Es wurde zu viel gespart bei den individuellen Prämienverbilligungen. Nachdem der Grosse Rat die Krankenkassen-Prämienverbilligungen schon im Jahr 2012 massiv reduziert hatte, wurde 2013 ein weiterer Abbau von bis zu 35 Millionen Franken pro Jahr beschlossen. Effektiv abgebaut wurden schliesslich sogar 52 Millionen Franken. In der Folge verloren weitere 50’000 Personen ihre Prämienverbilligungen ganz oder teilweise. Diese massiven Kürzungen sind nicht akzeptabel.
Ja zum Neubau für die Rechtsmedizin und die klinische Forschung der Universität Bern
Nein zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie –gegen die Heiratsstrafe“
Die Initiative schlägt einen Verfassungsartikel vor, der die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau definiert und als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet. Diese zwei Grundsätze sind für die Grünen inakzeptabel, da so die Ehe für alle nicht erlaubt ist und keine Individualbesteuerung möglich ist.
Nein zur Durchsetzungsinitiative
Bei Annahme dieser Initiative werden alle Ausländer, welche für bestimmte Vergehen verurteilt wurden, aus der Schweiz ausgewiesen, unabhängig von der Schwere des Vergehens. Dabei werden weder die Umstände der Tat, der Aufenthaltsstatus noch das geltende Völkerrecht beachtet. Durch die automatisch erfolgenden Ausschaffungen wird nicht auf die individuellen Fälle und Umstände eingegangen. Falls diese Initiative akzeptiert wird, würden auch Ausländer der zweiten und dritten Generation selbst für kleine, gewaltfreie Vergehen, wie beispielsweise Sozialhilfebetrug, automatisch aus der Schweiz ausgewiesen werden. Diese Initiative ist diskriminierend und unverhältnismässig und verletzt zudem das Recht auf das Leben mit der Familie für viele Schweizerinnen und Schweizern, die mit Secondos zusammenleben.
Ja zu Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!“
Weltweit hat noch immer jeder neunte Mensch nicht genug zu essen. Neben Armut, ungerechter Landverteilung und Klimawandel trägt auch die Spekulation mit Nahrungsmitteln dazu bei. Sie führt zu Preisexplosionen, welche vor allem Menschen in Entwicklungsländern sofort im Geldbeutel und Magen spüren. Die Initiative verbietet unnötige Spekulation.
Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über den Transitverkehr im Alpengebiet (2. Gotthardröhre)
Der Bau einer 2. Röhre am Gotthard hebelt den seit 1994 in der Verfassung verankerten Alpenschutz-Artikel aus. Es ist klar, dass eine 2. Röhre über kurz oder lang mehr Verkehr anziehen würde, vor allem mehr Transitlastwagen. Denn machen wir uns nichts vor: Sobald die 2. Röhre offen ist, wird der Ruf laut, alle vier Spuren zu nutzen. Es braucht keine teure 2. Röhre. Während der Sanierung des bestehenden Tunnels kann ein leistungsfähiger Verlad für Autos und Lastwagen eingerichtet werden.
Ersatzwahlen in den Regierungsrat
Die Grünen Biel empfehlen die Wahl von Roberto Bernasconi und von Christoph Ammann in den Regierungsrat des Kantons Bern.
Auskunft:
Urs Scheuss, Präsident, 078 795 91 83
Communiqué als pdf