Die Grünen Biel haben an der Mitgliederversammlung vom 11. Januar die Empfehlungen für die Abstimmungen vom 12. Februar 2017 beschlossen.

Nein zur Unternehmenssteuerreform III

Die Stadt Biel kostet die Unternehmenssteuerreform III (USR III) rund 15 Mio. Franken jährlich. Ausbaden müsste dies die Allgemeinheit mit höheren Steuern für natürliche Personen und dem Abbau wichtiger Leistungen für die Stadt. Die ursprünglich vom Nationalrat beschlossene Bestimmung, wonach die Kantone die Auswirkungen der USR III auf die Gemeinden berücksichtigen müssen, wurde aus der Vorlage gestrichen. Als Werk- und Exportstandort ist die Stadt Biel überdurchschnittlich von der USR III betroffen. Die voraussichtlich sehr grosszügige Auslegung der Anpassung der Bemessungsgrundlagen (Patentboxen, Anrechnung der Forschungs- und Entwicklungs- sowie der Softwarekosten, zinsbereinigte Gewinnsteuer) werden bedeutende Steuerausfälle zur Folge haben. Zudem sind in der Stadt Biel keine privilegiert besteuerten Statusgesellschaften domiziliert bei deren Neubesteuerung ein Kompensationseffekt eintreten würde. Die Kombination USR III und Steuerstrategie des Kantons Bern lässt bezüglich der Steuerausfälle einen negativen Doppeleffekt entstehen, welcher die Stadt Biel vor unlösbare Probleme stellen wird.
Um diese unverantwortliche Reform zu bekämpfen, engagieren sich die Grünen im Bieler Komitee gegen die USR III.

Ja zur erleichterten Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

Die hier geborenen Enkelkinder von ehemaligen Einwandererinnen und Einwanderer sind bereits Schweizerinnen und Schweizer. Nur das entsprechende Papier fehlt ihnen. Es ist richtig und wichtig, ihnen die Einbürgerung nicht unnötig schwer zu machen und die Bürokratie endlich abzubauen. Wer seit drei Generationen in der Schweiz zuhause ist, soll nicht nur am gesellschaftlichen sondern auch am politischen Leben voll und ganz teilnehmen können.

Nein zur Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF)

Mit dem NAF wird rund eine Milliarde Franken pro Jahr zusätzlich für die Strasse zur Verfügung gestellt. Die Landschaft wird weiter mit Strassen zubetoniert und zerschnitten. Mehr Strassen führen zu mehr Verkehr, worunter das Klima leidet. Mit dem Ausbau der Kapazitäten wird ausserdem die Rückverlagerung des Verkehrs vom öffentlichen Verkehr auf die Strasse gefördert. Rund 300 Millionen Franken tragen die Nutzerinnen und Nutzer über die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um vier Rappen bei. Die übrigen rund 700 Millionen Franken stammen aus der allgemeinen Bundeskasse. Bei einer Annahme des NAF würde dieses Geld in der Bundeskasse fehlen. Das würde insbesondere Kürzungen im Bereich öffentlicher Verkehr, Bildung, Soziales und Landwirtschaft bedeuten. Das Verursacherprinzip wird so auf Kosten anderer Aufgaben der öffentlichen Hand geschwächt.
Für die Agglomerationsprogramme, mit denen auch der Fuss- und Veloverkehr und der öffentliche Verkehr gefördert werden, steht noch für zehn Jahre Geld zur Verfügung. Der NAF sieht zwar unter anderem vor, diese Befristung aufzuheben. Allerdings kann die Befristung der Beiträge für Agglomerationsprojekte auch ohne den NAF aufgehoben werden. Es gibt keinen sachlichen Grund, die Agglomerationsprogramme mit dem Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen zu verknüpfen.
Auskunft:
Urs Scheuss, Präsident, 078 795 91 83
Communiqué (pdf)