Der Vorstand der Grünen Biel hat folgende Parolen für die eidgenössischen Vorlagen der Abstimmung vom 14. Juni 2015 beschlossen: Ja zur Erbschaftssteuerreform, Ja zur Revision des Radio- und Fernsehgestzes (RTVG), Ja zur Stipendieninitiative, Ja zur Präimplantationsdiagnostik (PID).
Ja zur Erbschaftssteuerreform
Die höchst ungleiche Verteilung der Vermögen in der Schweiz, wo ein Prozent der Bevölkerung gleich viel besitzt wie die übrigen 99 Prozent zusammen, unterhöhlt das Prinzip der Chancengleichheit und sorgt für zunehmende soziale Ungerechtigkeit. Die Lebenschancen und die Leistungsgerechtigkeit dürfen nicht davon abhängen, ob man viel oder wenig vererbt bekommt. Die Erbschaftssteuerreform nimmt die reichsten Familien des Landes in die finanzielle Verantwortung für die Gesellschaft: Sie will auf Bundesebene eine Erbschafts- und Schenkungssteuer einführen. Nachlässe und Schenkungen über 2 Mio. Fr. würden mit einem Satz von 20% besteuert. Das Erbe des weiterlebenden Ehegatten wäre steuerbefreit und bei Betriebsübergaben sind Ausnahmen möglich. Faktisch sind nur 2 Prozent der Bevölkerung von der Erbschaftssteuerreform betroffen. Die Einnahmen gingen zu 2/3 an die AHV, zu 1/3 an die Kantone.
Ja zur Revision des Radio- und Fernsehgestzes (RTVG)
Radio und Fernsehen leisten einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt der Sprachregionen, die politische Meinungsbildung und letztlich zur gemeinsamen Identität und dem Zusammenhalt. Mit dem neuen RTVG werden vor allem die regional verankerten Radios und Fernsehen wie etwa Canal3 und Telebielingue gestärkt. Die heutige Gebühr bezieht sich ausserdem nicht auf den Medienkonsum, sondern ist geräteabhängig. Dieses System ist veraltet, denn jedes Smartphone und jeder Computer ist auch ein Radio oder Fernseher. Fast alle besitzen zwar solche Geräte, doch nicht alle melden sich an und zahlen für ihren Medienkonsum (Schwarzseher und Schwarzhörerinnen). Mit der in der RTVG-Revision eingeführten Medienabgabe wird diese Ungerechtigkeit beseitigt. Die Abgabe für Fernsehen und Radio sieht ausserdem die Befreiung von der Abgabepflicht für Bezügerinnen und Bezüger von AHV/IB-Ergänzungsleistungen vor und befreit während fünf Jahren von der Abgabe, wenn ein Haushalt über kein Empfangsgerät verfügt.
Ja zur Stipendieninitiative
Bildung ist die Grundvoraussetzung für Chancengleichheit. Die finanzielle Unterstützung durch Stipendien nimmt jedoch seit den 1990er Jahren ab. Derzeit hängt es stark vom jeweiligen Kanton ab, ob und in welcher Höhe Studierende Stipendien erhalten. Die Initiative fordert daher, dass der Bund künftig ein einheitliches System für die Vergabe, Berechnung und Finanzierung der Stipendien festlegt, um den minimalen Lebensstandard von Studierenden zu gewährleisten.
Ja zur Präimplantationsdiagnostik (PID)
Allen Menschen soll es möglich sein, eigene Kinder zu haben. Paare, die ohne künstliche Befruchtung und Präimplantationsdiagnostik gar kein eigenes Kind haben können, sollen daher mit dem Ja zur PID die Chance auf eines oder mehrere eigene Kinder erhalten. Die Präimplantationsdiagnostik ist eine Alternative zu einer Pränataldiagnostik während der Schwangerschaft, nach der ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist. Mit der PID, bei der diese Untersuchung vor dem Einpflanzen des Embryos erfolgt, können gefährliche Eingriffe und schwere Entscheidungen bei einer Abtreibung verhindert werden.
Auskunft: Urs Scheuss, Präsident, 078 795 91 83
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