Die Grünen Biel haben heute ihre Stellungnahme zur Revision des Personalreglements eingereicht. Sie weisen die Revisionsvorlage zurück, denn die vorgeschlagenen Verbesserungen für die Angestellten der Stadt werden ausschliesslich über die Streichung des Rentenalters 63 finanziert. Das ist eine inakzeptable Mogelpackung.
Aus Sicht der Grünen ist das Revisionsvorhaben noch unausgereift und kann so nicht dem Stadtrat vorgelegt werden. Die vorgeschlagenen Verbesserungen für das Personal werden in Tat und Wahrheit von diesem selber bezahlt, denn das Rentenalter 63 soll gemäss Revisions-Vorlage gestrichen werden. Dazu kommt, dass zwar die Sozialpartnerschaft im Personalrecht verankert werden soll (Art. 5). Die Vertretung des Personals wurde aber für die vorgelegte Vernehmlassungsvorlage nicht einbezogen.
Angesichts der aktuellen finanziellen Lage ist es aus Sicht der Grünen auch nicht die richtige Zeit, das Personalrecht zu revidieren. Das Reglement gilt für 10 oder 20 Jahre. Wird es jetzt vor dem Hintergrund schlechter Finanzen überarbeitet, drohen bleibende Verschlechterungen für die Angestellten.
Die Grünen fordern daher, dass die Reform zurückgestellt oder allenfalls im Sinne einer Mini-Reform überarbeitet wird. Die Mitarbeitenden sollen dabei mit 63 Jahren in den Ruhestand treten können oder, wenn sie wollen, bis zum ordentlichen AHV-Alter weiterarbeiten. In eine solche „Teilrevision des Personalreglements“ gehören auch die Einführung des Erwerbsersatzes für 720 Tage sowie die Streichung der unteren Lohnklassen, um den Mindestlohn 4’000.- Franken zu gewährleisten.
Sollte der Gemeinderat an einer Totalrevision des Personalreglements festhalten, fordern die Grünen ausserdem folgende weitergehende Verbesserungen:

  • Das Recht für Mütter und Väter auf einen zusätzlichen, unbezahlten Elternurlaub, verbunden mit der Zusicherung, wieder an die alte Stelle zurückkehren zu können.
  • Verankerung eines echten Vaterschaftsurlaubs im Reglement.
  • Recht auf bezahlten Urlaub bei Kindsadoption.
  • Recht auf Bildungsurlaub und Recht auf freie Zeit für Gewerkschaftstätigkeit.
  • Die ausdrückliche Anerkennung des Streikrechts für die Angestellten der öffentlichen Hand in Biel.
  • Bedingungsloses Recht auf Teuerungsausgleich.

Auskunft:
Urs Scheuss, Präsident, 078 795 91 83
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